Grüne-Unabhängige

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News

  • Dienstag, März 19, 2024

    Ostermarsch als Friedenszeichen

    "Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)

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  • Freitag, November 24, 2023

    Verfahrensbeschleunigung

    Die Energieversorgung im Kanton Basel-Landschaft ist noch immer stark von fossilen Energien und vom Ausland abhängig. Die Produktion erneuerbarer Energie ist für die Versorgungssicherheit notwendig. Jedoch werden solche Projekte aufgrund der aktuellen Bewilligungsverfahren (mehrstufige Planungsprozesse, mehrfache Einsprachemöglichkeiten) derzeit nicht selten verzögert, verteuert oder sogar verunmöglicht. (ch)

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  • Donnerstag, Oktober 12, 2023

    Unterschriften jetzt einsenden

    Die Unterschriftensammlung der eidgenössischen Feuerwerksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk" läuft in den nächsten Tagen ab. Es fehlen noch einige Unterschriften, die wir bis mitte der kommenden Woche sammeln müssen. Wir freuen uns, wenn Sie die Initiative unterschreiben und den Unterschriftenbogen bis am 17. Oktober zusenden.

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Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
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Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
 

27.02.2024

Fasnachtsfeuer in Wintersingen - umweltgerecht ist anders

Brauchtumsfeuer haben in der Schweiz eine lange Tradition. Eigentlich müssten nur wenige Regeln beachtet werden, damit es nicht zu schädlichen Umweltauswirkungen kommen würde. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) und das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) haben dazu auf der Webseite des Kantons ein Merkblatt publiziert.

Das folgende Foto zeigt einmal mehr: In Wintersingen wurden beim diesjährigen Fasnachtsfeuer die Anweisungen betreffend umweltgerechte Brauchtumsfeuer nicht eingehalten.

Wohl wurde ein Teil des verwendeten Astmaterials eine gewisse Zeit gelagert; allerdings ungeschützt am Waldrand. Inzwischen wurde dieses feuchte Holz von unzähligen Insekten und anderen Kleintieren besiedelt. Zusätzlich sammelten im Februar die Aktiven bei den Einwohner/-innen auch frisches Schnittgut, welches am gleichen Ort am Waldrand deponiert wurde.

Für das Fasnachtsfeuer wurde sodann das gesamte Astmaterial zum Feuerplatz gebracht und aufgeschichtet. Mehrere Personen mit  Kranen und Traktoren mit Anhängern waren dabei den ganzen Samstag im Einsatz. Am Sonntagabend wohnte lediglich eine kleine Gruppe von 20 bis 25 Personen dem Fasnachtsfeuer bei.

Die Grünen-Unabhängigen sind nicht gegen die Tradition eines Brauchtumsfeuer. Dies sollte aber ausschliesslich mit trockenem Stückholz oder Baumstämmen geschehen, so wie es im  Merkblatt des Kantons vorgeschrieben ist. Obstbaumschnitt und anderes Schnittholz holt die Firma Kym AG aus  Diegten gratis ab und führt es unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte einer thermischen Verwendung zu. Bei der offenen Verbrennung auf dem Fasnachtsfeuer werden die Emissionsgrenzwerte hingegen massiv überschritten. Mit einer solchen Tradition tun wir uns und unseren Kindern keinen Gefallen.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

06.02.2024

Zur Kenntnis genommen, mehr aber auch nicht …

Ende Januar hat der Baselbieter Landrat die Petition „Banntage ohne Geböller“ zur Kenntnis genommen und ist damit der Empfehlung der Petitionskommission gefolgt. Das Schiessen am Banntag liege in der Verantwortung der einzelnen Gemeinden, der Landrat sieht deshalb ebenso wie die Regierung kein Handlungsbedarf. Das Problem bleibt bestehen.

Angela Weihrich, Generalssekretärin der Sicherheitsdirektion (SID), hat zuvor in Ihrer Stellungnahme in gleicher Weise argumentiert und auch die vorberatende Petitionskommission fand wenig Gehör für das Anliegen der Grünen-Unabhängigen.

Eine Zweier-Delegation der Petenten zeigten in der Petitionskommission ein umfassendes Fotomaterial von den Banntagen aus Liestal und Sissach. Ein Teil der Kommissionsmitglieder anerkannte anhand des Fotomaterials, dass durch das Banntagschiessen durchaus eine gewisse Gefährdung von Mensch und Tier besteht und das Reglement nicht eingehalten wird. Zwei von den sieben Kommissionsmitgliedern wollte denn auch die Petition als Postulat an den Regierungsrat überweisen, damit dieser sich mit den Aspekten Sicherheit für Mensch und Tier, Tierschutz und Umweltschutz auseinandersetzt. Doch die Mehrheit der bürgerlich dominierten Petitionskommission entschied sich mit 2:5 Stimmen dagegen.

Bereits beim Hearing bekannte sich Landrat Heinz Lerf (FDP) als langjähriger praktizierender Banntägler der 4. Rotte und begeisterter Verfechter des Banntagsschiessen. Er war es auch, der dem Landrat den Beschluss der Petitionskommission mitteilte und nicht die ebenfalls anwesende Kommissionspräsidentin Irène Wolf von der EVP. Natürlich wieder als starker Fürsprecher des Banntagschiessens vermochte er die bürgerliche Mehrheit mit seinen langen Ausführungen zur Tradition des Schiessens zu überzeugen. Landrat Roger Boerlin, Fraktionspräsident SP, sprach sich für die Überweisung als Postulat aus. Er bezeichnete seine Fraktion „Als Einsamer Rufer in der Wüste“ und lag damit sehr richtig, denn keiner der bürgerlichen Landräte aus SVP, FDP, GLP und auch niemand von der EVP stimmte für die Überweisung als Postulat. Die SP-Fraktion (18) stimmte geschlossen dafür. Weniger geschlossen stimmten die Grünen ab. Von 12 waren 4 dagegen.“ Das Schlussresultat zur Überweisung als Postulat unterlag 26:56. die Petition wurden mit 79:3 Stimmen zur Kenntnis genommen.

Mit der Behandlung der Petition im Landrat wurden die Fragen betreffend Gefahren, Sicherheit, Umweltschutz und Tierschutz unbeantwortet gelassen. Die Gemeinden seien hierfür alleine zuständig. Die Grünen-Unabhängigen teilen diese Position nicht und prüfen, ob diese Forderung des Schiessverbots an Banntagen an die Gemeinden gerichtet werden soll.

Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige


  
21.01.2024

Umsetzung der Energiewende nicht zulasten der Natur

In der Herbstsession 2023 hat das Parlament die Vorlage des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) verabschiedet. Die Grünen-Unabhängigen haben Bedenken, dass der Wechsel zu erneuerbaren Energien zulasten der Umwelt erfolgt. Gegen diese Vorlage hat die Fondation Franz Weber (FFW) aus eben diesen Gründen das Referendum ergriffen, obwohl ein Umdenken der Klimapolitik dringend notwendig ist.

Der Strombedarf in der Schweiz wird aufgrund der exponentiell wachsenden Anzahl Elektroautos stetig zunehmen. Zudem muss der Strom der stillgelegten Kernkraftwerke durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Die Schweiz will durch eigene Stromanlagen eine sichere Stromversorgung auch im Winter garantieren, was durchaus sinnvoll ist. Um die Klimaneutralität 2050 zu erreichen, müssen Energieträger wie Heizöl, Benzin, Gas, Holz dringend und schnell ersetzt werden. Dies soll u.a. durch einen forcierten Ausbau von Wasserkraftwerken, Solaranlagen und Windkraftanlagen geschehen.

Mit dem Mantelerlass soll die Energiewende so rasch als möglich umgesetzt werden. Dabei sollen Anlagen für erneuerbare Energien über den Natur- und Landschaftsschutz gestellt und Naturschutzgebiete ersatzlos zerstört werden dürfen. Die Möglichkeit von Einsprachen soll dabei eingeschränkt und die Verfahren beschleunigt behandelt werden.

«Es ist absurd, die Natur auf dem Altar der Energiewende und des Klimaschutzes zu opfern, denn Naturräume sind unsere besten Verbündeten im Kampf gegen die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels: Sie binden enorme Mengen an CO2, regulieren den Wasserkreislauf und mildern Klimaschwankungen», erklärt Philippe Roch, Mitglied des Stiftungsrats der FFW und ehemaliger Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL heute BAFU).

«Mit dem ‘Mantelerlass’ ist das Parlament in der Eile zu weit gegangen», so Vera Weber, Präsidentin der FFW, «es muss seine Arbeit wieder aufnehmen, diesmal ohne Hast, damit ein Gleichgewicht zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und dem Schutz von Natur und Landschaft gefunden werden kann».

Die Grünen-Unabhängigen befürworten die Klimawende: Die rasche Abschaltung der Kernkraftwerke und das Ersetzen der fossilen Energieträger sind zwingend notwendig. Dies muss aber für Natur und Umwelt so schonend wie möglich erfolgen. Der Mantelerlass erfüllt diese Forderung ungenügend.

Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

 

21.11.2023

Bundesgerichtsurteil nimmt Schäden in Kauf

Ruth Gonseth, ehemals Landrätin und Nationalrätin des Kantons Baselland hatte 1996 und 1997 wegen den Weisungen der Stadt Liestal betreffend dem Banntagschiessen im «Stedtli» Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht. Dieser hat die Beschwerden abgewiesen, genauso das Verwaltungsgericht Baselland und schliesslich das Bundesgericht am 4. Mai 2000. Das Bundesgericht fand die Weisungen der Stadt Liestal geeignet, die Teilnehmer/-innen und Einwohner/-innen vor dem Schiesslärm zu schützen. Überdies sei es dem/der Einzelnen zumutbar sich vor dem nur 1,5 Stunden dauernden Schiesslärm zu schützen, indem er/sie sich z. B. zu diesem Zeitpunkt woanders aufhält, das Fenster zumacht oder Gehörschutz trägt. Es vergleicht den Schiesslärm mit spielenden Kindern auf einem Spielplatz oder die Terrasse eines Restaurants oder das Halten einer Rede mit Lautsprechern. Diese Geräusche könne man ja auch nicht verbieten.

Dazu haben wir folgende Anmerkungen. Der Schiesslärm für die Banntagsteilnehmer/-innen dauert nicht nur 1,5 Stunden sondern den ganzen Tag. Unter diesen Teilnehmenden befinden sich sehr viele Kinder, die besonderen Schutz bedürfen. In den Weisungen ist nicht einmal ein Sicherheitsabstand zwischen Schiessenden und anderen Personen geregelt. Darum schiessen die Schützen und Schützinnen in nächster Nähe zu anderen Personen. Der Vergleich des Schiesslärms mit natürlichem Lärm hält allein schon wegen der Lautstärke nicht stand. Ein Schuss aus einem Vorderladergewehr beträgt 150 Dezibel und kann zu einem sofortigen Gehörschaden führen, auch mit Gehörschutz. Dagegen erreicht der Lärm auf einem Spielplatz oder auf einer Restaurantterrasse nie einen schädlichen Bereich. Es ist die Aufgabe des Staates die Menschen vor Gefahren Dritter zu schützen.

Marielouise Rentsch
Vorstandsmitglied Grüne-Unabhängige

 

19.11.2023

Banntage ohne Geböller

Die Bannumgehung im Baselbiet geht aus einer Zeit hervor, als es keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Gemeindegrenzen gab. Die Kontrolle der Grenzsteine, welche die Grenze zur Nachbargemeinde markierten, war Pflicht für alle männlichen Einwohner einer Gemeinde. Unter den Gemeinden gab es oft Feindseligkeiten. Es bestand auch immer die Furcht, der Nachbar könnte die Grenzsteine verschieben. Das Schiessen mit Vorderlader-Gewehren und Pistolen bei der Bannumgehung dienten der Abschreckung.

Gesetzesgrundlage

Das Schiessen am Banntag war im Schiessgesetz von 1852 geregelt. Innerhalb der Siedlung war es verboten zu schiessen, da es immer wieder zu schweren Unfällen kam. Wenn trotzdem in der Siedlung geschossen wurde, war es mehr geduldet als erlaubt. So war also das Schiessen im Siedlungsgebiet eigentlich bis Mai 1998 verboten. Mit der Aufhebung des Schiessgesetzes im Mai 1998 und der Inkraftsetzung der Verordnung über das Schiessen am Banntag im Dezember des gleichen Jahres wurde es den Gemeinden überlassen, wie sie das Schiessen an Banntagen regeln wollen. Das Subsidiaritätsprinzip, welches in der Kantonsverfassung verankert ist, gewährt den Gemeinden viel Autonomie in ihren Aufgaben. In der Kantonsverfassung (§92) steht sinngemäss aber auch, dass Kanton und Gemeinden gemeinsam für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen sowie Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen schützen und den Lärm eindämmen (§ 112, Absatz 2 und 3). Das Sprengstoffgesetz verbietet Sprengmittel zu Vergnügungszwecken. Die Kantone können es ausnahmsweise für Brauchtum erlauben (Art.15, Abs.5).

Praxis

Viele Baselbieter Gemeinden führen einen Banntag ohne Schiesserei durch. Andere traditionelle Elemente, wie die Bannumgehung in mehreren Rotten, das Fahnentragen, das Musizieren,  gemeinsames Essen und Gottesdienst sind weitere mögliche Elemente eines Banntages. In vielen Gemeinden ist der Banntag ein geselliger Anlass in der Natur, gemeinsam mit anderen Leuten.

Einige Gemeinden kennen das Schiessen am Banntag. In diesen Gemeinden bestehen oft besondere Weisungen dazu. Dabei gibt es grosse Unterschiede. Einen Sicherheitsabstand zu Personen kennen Gelterkinden, Zunzgen und Reigoldswil. Dieser beträgt zu Personen 30m resp. 20m. Zu Tierweiden und Höfen 100m. Liestal kennt keinen solchen Sicherheitsabstand. Das Schiessen innerorts ist in manchen Gemeinden verboten, so in Niederdorf und Reigoldswil. Auch die Dauer des Schiessens ist sehr unterschiedlich. Sie beträgt in Liestal innerorts über zwei Stunden, in Zunzgen sieben Stunden. In Füllinsdorf ist das Schiessen innerorts wie ausserorts von 6 - 20 Uhr erlaubt.

Wann findet der Banntag statt

Nicht alle Gemeinden haben den Banntag an Auffahrt. In Sissach ist der Banntag am Samstag vor Auffahrt, in Liestal am Montag vor Auffahrt, in Hersberg, Zunzgen, Gelterkinden an Auffahrt. Das führt dazu, dass sich der Schiesslärm in einem grösseren Gebiet über mehrere Tage hinzieht. Da diese Gemeinden gemeinsame Grenzen haben, kommt es zu Mehrfahrbelastungen der Einwohner/-innen und der Umwelt.

Auswirkungen auf Menschen und Tiere

Menschen und Tiere sind gleichermassen betroffen. Die Einwohner/-innen von Hersberg sind dreimal vom Schiesslärm betroffen. Am Samstag durch Sissach, am Montag durch Liestal, an Auffahrt durch Hersberg. Die Tiere werden ebenfalls über mehrere Tage gestresst.

Dabei ist Hauptbrut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli). Wildtiere werden durch den Schiesslärm im  Wald und auf der Flur übermässig gestört (Jagdgesetz, § 12). Da der Gemeindebann durch mehrere Rotten (Liestal vier Rotten, Sissach drei Rotten) gleichzeitig umgangen wird, wirkt er wie eine Treibjagd. Im Siedlungsgebiet sind v.a. Vögel und Haustiere durch das Schiessen nach oben in die Luft betroffen, befinden sich unter den Dächern meist Höhlenbrüter am Brüten.

Fotos

Auf den folgenden Fotos vom Banntag in Liestal und Sissach sieht man deutlich, wie verschreckte Teilnehmer/-innen mit den Händen Ihre Ohren zuhalten. Man sieht auch Kinder ohne Gehörschutzschalen in nächster Nähe zu schiessenden Schützen, was ein erhebliches Risiko eines Gehörschadens birgt.

 

Und sollen die Kinder auf der ganzen Wanderung Gehörschutzschalen tragen müssen, keinen Vogel pfeifen hören, sich nicht mit anderen Kindern austauschen können? Wollen wir das den Kindern wirklich antun? Viele Kinder, welche an einem Banntag ohne Schiesslärm teilnehmen, kommen entspannt nach Hause. Viele, welche am Banntag mit Schiesslärm teilnehmen, sind nach der Rückkehr frustriert und gehen künftig lieber in den Europapark als an einen Banntag.

Die Fotos zeigen auch, dass das Schiessen am Banntag gegen den Grundsatz der öffentlichen Ruhe und Ordnung verstösst. Jede Person wäre angehalten, die öffentliche Ordnung zu respektieren, die Sicherheit zu gewährleisten und bei allen Tätigkeiten auf Nachbarschaft, Drittpersonen, Natur und Umwelt Rücksicht zu nehmen (Polizeireglement Sissach §3 Abs.1).

Fazit

Die Petentinnen und Petenten sind der Auffassung, die historische Bedeutung des Banntagschiessens rechtfertigt in der heutigen Zeit mit völlig anderen Anforderungen das Fortsetzen dieses Brauches nicht. Das Schiessen hat neben der Wahrung der Tradition keinen Nutzen. Im Gegenteil: Das Schiessen ist für viele Einwohner/-innen lästig und kann erheblichen  Schaden anrichten. Der Kanton hat hier das Recht und die Pflicht, übergeordnet für den ganzen Kanton das Schiessen am Banntag zum Schutz von Mensch und Umwelt zu verbieten.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

12.11.2023

Recht auf digitale Unversehrtheit

In einem Vorstoss fordert Landrat Hannes Hänggi (Die Mitte) die Ergänzung der Freiheitsrechte mit dem Aspekt der digitalen Unversehrtheit. In der heutigen, digitalisierten Welt ist neben dem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, das Recht auf digitale Unversehrtheit essenziell.

Die das Recht auf Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung der Daten genauso, wie das Recht auf ein Löschen der Daten sind Teile der digitalen Unversehrtheit. Auf der nationalen Ebene laufen bereits Bestrebungen um die genannte Ergänzung in der Bundesverfassung.

Die Motion fordert eine Ergänzung von §6 Abs. 2 der Kantonsverfassung: «Gewährleistet sind insbesondere das Recht auf Leben, körperliche und digitale Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit». Die Grünen-Unabhängigen befürworten das Anliegen im Vorstoss und erwarten eine zeitnahe Änderung der Kantonsverfassung.

Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

10.11.2023

Eine Schweiz ohne Feuerwerksknallerei

Die im Mai 2022 gestartete Unterschriftensammlung der eidgenössischen Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ hat die erste Etappe mit einem sehr gutem Resultat geschafft. Am vergangenen Freitag sind auf dem Berner Bundesplatz der Bundeskanzlei 137‘429 beglaubigte Unterschriften übergeben worden. Für das Zustandekommen wären lediglich 100‘000 Unterschriften notwendig gewesen. Auf der folgende Grafik sind die nach Kantonen sortierten Unterschriften abgebildet.




Die Initiative wird von allen namhaften Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen unterstützt und findet auch in der Bevölkerung grossen Anklang. In den vergangenen Jahren hat lautes Feuerwerk im privaten Bereich stark zugenommen, was für Mensch und Tier belastend ist. Die Freude weniger Menschen darf nicht die Lebensqualität aller anderen beeinträchtigen.
Die Initiative fordert deshalb ein schweizweites Verbot von privatem Feuerwerk mit Knalleffekten. Offizielles Feuerwerk von überregionaler Bedeutung wären weiterhin erlaubt. Auf das grosse Feuerwerk in Baselstadt am 31. Juli müsste die Bevölkerung also nicht verzichten, wobei aber auch im Stadtkanton ein Umdenken stattfindet. So waren die beiden letzten Feuerwerke um ein Drittel kürzer als im Jahr 2019.
Bundesrat und Parlament wird sich nun dem Thema annehmen, bevor das Volk darüber abstimmt.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige Baselland
 
 

04.11.2023

Förderung des Recyclings von Bauabfällen

Am 19. November stimmt die Baselbieter Bevölkerung über eine Lenkungsabgabe zur Vermeidung von Deponieabfällen ab. Die Abstimmung ist notwendig, weil Kantonsverfassung und Umweltschutzgesetz angepasst werden müssen. Der Vorstand der Grünen-Unabhängigen befürwortet diese Änderungen.

In Baselland werden immer mehr Baustoffe und Abfälle deponiert, auch wenn ein beachtlicher Teil davon recycelt werden könnte. Nicht nur braucht das Deponieren Platz, sondern es schadet auch der Umwelt. Deponieren ist oft günstiger als recyclen. Um dieses Problem zu lösen, soll in Baselland eine Lenkungssteuer von maximal 50 Franken pro Tonne eingeführt werden, um das Deponieren zu verteuern. Mit dieser Massnahme soll insbesondere das Recyclen vom Mineralabfällen gefördert werden.

Die Gegner/-innen des Vorschlags behaupten, dass 50 Franken pro Tonne ungerechtfertigt und viel zu teuer sei; das Bauen würde dadurch teurer, was der Volkswirtschaft schadet. Sie schlagen hingegen eine Subvention von Recycling-Baustoffen vor.

Parlament und Regierungsrat befürworten hingegen die Vorlage und empfehlen, der Änderung der Kantonsverfassung und der Anpassung des Umweltschutzgesetzes zuzustimmen. Auch der Vorstand der Grünen-Unabhängigen unterstützt das Anliegen.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

 

27.09.2023

Petition Banntage ohne Geböller eingereicht

Die Grünen-Unabhängigen fordern mit der heute eingereichten Petition auf Schiessereien an Banntagen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu verzichten. Die auf dem Postweg gesammelte und an den Landrat gerichtete Petition wurde von 108 Einwohner/-innen unterschrieben.

In einigen Gemeinden, wie beispielsweise Aesch oder Birsfelden, ist der Banntag ein friedlicher Familienanlass ohne Schiesslärm. Ganz anders wird dieser Tag zum Beispiel in Liestal und Sissach durchgeführt: Frauen und Mädchen dürfen beim Abschreiten des Gemeindebanns nicht teilnehmen. Die Männer schiessen mit ihren Vorderladern wild in die Luft, nicht selten ist auch Alkohol im Spiel. Für viele Einwohner/-innen ist dieser Schiesslärm eine erhebliche Belästigung und auch Wildtiere werden während ihrer Hauptbrutzeit teilweise erheblich gestört.

Foto Einreichung 

Mit der Petition stellt das aus 10 Einwohner/-innen bestehende Komitee zwei Forderungen:

  • Im Kanton Basel-Landschaft sollen Banntage ohne Schiessereien (Schusswaffen, Kanonen, Schwarzpulver) durchgeführt werden.
  • Das Baselbieter Parlament wird gebeten, die Petition an den Regierungsrat zu überweisen, mit dem Auftrag eine Gesetzesänderung zu erstellen, welche ein Schiessverbot an Banntagen regelt.

Jürg Wiedemann
Vorstand Grüne-Unabhängige

 
 

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